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BDSG / EU-DSGVO von a‑z

Datenschutz ist ein wich­ti­ges Thema; die pro­fes­sio­nel­le Unterweisung der Mitarbeiter ist Pflicht! So kön­nen Sie im Falle eines Verstoßes durch einen Mitarbeiter nach­wei­sen, dass Sie Ihrer Verpflichtung als Arbeitgeber nach­ge­kom­men sind und sich an Ihrem Mitarbeiter schad­los halten.

Daher bie­te ich an:

  • Bertung zu den recht­li­chen Vorgaben des BDSG und der EU-DSGVO
  • Bestandsaufnahme des Erfüllungsgrades des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen
  • Erarbeitung von Maßnahmen und deren Umsetzung
  • Schulung und Unterweisungen von Mitarbeiter
  • Verpflichtungserklärungen (Anlage zu den Arbeitsverträgen)
  • Belehrungen gem. BDSG und Lex Spezialis (Arztpraxis / Steuerberater usw)
  • Dokumentation